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30. September 2016 Bayh & Fingerle

Gesetzgebung

Neuregelungen im September und Oktober

Patienten mit Anspruch auf einen Medikationsplan,  Kündigungen von Verträgen auch per E-Mail und ohne Unterschrift, intelligente StromzählerAnspruch auf MedikationsplanAb Oktober 2016 haben Patienten, die mindestens drei ärztlich verordnete Medikamente nehmen, einen Anspruch auf einen Medikationsplan, zunächst noch in Papierform. Ab 2018 sollen die Medikationspläne dann über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein, wenn die Patienten dem zustimmen.Kündigung per E-Mail möglichAb dem 01.10.2016 gilt für Kündigungen die im BGB geregelte „Textform“: Jeder kann zum Beispiel seinen Handy-Vertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen. Er muss keinen Brief mehr schreiben. Die sog. „Schriftform“, die aus Text und eigenhändiger Unterschrift besteht, darf nicht mehr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefordert werden. Eine Ausnahme gilt bei notariell beurkundeten Verträgen.StromversorgungUm die Energieversorgung und einen stabilen Netzbetrieb zu sichern, müssen Stromangebot und -nachfrage ausgeglichen sein – auch wenn die Sonne nicht scheint und kein Wind weht. Um die Stromversorgung bei der Energiewende zu sichern, arbeitet das so genannte Energiemanagement mit Industrieanlagen zusammen. Diese sind in der Lage, ihren Stromverbrauch spontan zu drosseln. So gleichen sie Schwankungen im Stromnetz durch kurzfristiges und zeitweises Abschalten aus. Große Stromverbraucher erhalten dafür eine Vergütung. Das gilt schon seit 2013 und wird bis Ende Juni 2022 verlängert.Investitionen in örtliche Strom-Verteilernetze Nicht nur die großen Stromtrassen, sondern auch die örtlichen Verteilernetze müssen für die Anforderungen der Energiewende fit gemacht werden. Eine neue Verordnung regelt, welche Einnahmen die Netzbetreiber über das sogenannte Netzentgelt erzielen können. Ein System von Anreizen soll zu schnelleren und größeren Investitionen in die Verteilernetze führen. Dabei sollen auch die Auswirkungen auf die Strompreise auf den Prüfstand.Intelligente Mess-Systeme für die EnergiewendeDie Bundesregierung schafft Rahmenbedingungen für intelligente Strommess-Systeme und legt den Grundstein für eine Digitalisierung der Energieversorgung. Ab 2017 erhalten Großverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden digitale Stromzähler, sogenannte „Smart Meter“. Ab 2020 werden sie verpflichtend auch in privaten Haushalten ab einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden.EisenbahnregulierungsgesetzSieben Millionen Fahrgäste reisen täglich mit der Bahn durch Deutschland. Sie sollen von mehr Wettbewerb im Bahnbereich profitieren. Dazu ist das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich am 02.09.2016 in Kraft getreten.(Quelle: Newsletter der Bundesregierung)

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