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05. August 2017 Bayh & Fingerle

Gesetzgebung

Beschlüsse des Bundestages von Ende Juni
Am 29. und 30.06.2017 hat der Bundestag vor der Sommerpause noch eine Reihe weiterer Vorhaben verabschiedet.

Gesetz gegen unerwünschte Tiere und Pflanzen

Das Einschleppen und Ausbreiten unerwünschter Tier- und Pflanzenarten ist ein Problem und wird nun gesetzgeberisch angepackt. Grundlage ist eine Liste der Europäischen Union mit 37 so genannten invasiven gebietsfremden Arten (z. B. Großblütiges Heusenkraut, Asiatische Hornisse und Nordamerikanischer Waschbär). Die Pflanzen- und Tier-Invasoren sollen bekämpft werden.

Freiheitsentzug für Kinder

Kinder in ihrer Freiheit zu beeinträchtigen, z. B. durch eine körperliche Fixierung oder eine medikamentöse Ruhigstellung in Krankenhäusern und Heimen, bedarf zukünftig in jedem Fall einer richterlichen Genehmigung. Wenn die Eltern eine Maßnahme ablehnen, darf sie grundsätzlich nicht durchgeführt werden.

Reform des Jugendschutzes

Die Kooperation von Jugendämtern, Justiz und Ermittlern soll verbessert werden, um Kinder und Jugendliche besser vor Gewalt zu schützen. Die Zusammenarbeit von Jugendämtern und Ärzten will der Bundestag ausweiten, z. B. bei einem Missbrauchsverdacht. Eine Ombudsstelle soll künftig Kindern und Jugendlichen Hilfe und Beratung anbieten.

Mehr Beratung bei Versicherungsverträgen

Verhaltens- und Informationspflichten und eine Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler werden gesetzlich festgeschrieben. Kreditnehmer erhalten außerdem zusätzliche Rechte bei Restschuldversicherungen.

Bundeswehreinsätze im Mittelmeer

Der Bundestag hat die Beteiligung deutsche Soldaten an der Unifil-Mission vor der libanesischen Küste verlängert. An dem Einsatz zur Unterbindung des Waffenschmuggels, besonders durch Hisbollah-Milizen, werden sich nun bis zu 300 deutsche Marine-Soldaten beteiligen; bisher waren 128 Soldaten im Einsatz.

Grünes Licht für „Mieterstrom“

Die Nutzung der Sonnenenergie soll vorangebracht werden. Hierfür gibt es künftig eine staatliche Förderung für den so genannten „Mieterstrom“. Bedeutet: ein Vermieter, der auf dem Dach des Miethauses eine Solaranlage hat, erhält künftig einen staatlichen Zuschlag vom bis zu 3,8 Cent je Kilowattstunde bei einem Verkauf des dort erzeugten Stroms an seine Mieter.

(Quelle: BECK-Online)

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