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Kauf- und Werkvertragsrecht

Das Kauf- und Werkvertragsrecht ist Bestandteil des Vertragsrechts und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. In diesen Kernbereichen des Zivilrechts betreuen wir sowohl gewerbliche Händler bzw. Werkunternehmer als auch Verbraucher.

Typische Konstellationen, in denen wir tätig werden:

  • Sie haben ein Auto gekauft und müssen nach kurzer Zeit feststellen, dass es Mängel hat.
  • Sie haben über das Internet Waren bestellt und bereits Zahlung geleistet, die Ware haben Sie aber immer noch nicht erhalten.
  • Sie haben Ihre Wohnung renovieren lassen und sind mit den durchgeführten Arbeiten nicht zufrieden.
  • Sie haben privat oder geschäftlich Waren verkauft und bereits übergeben. Der Käufer zahlt jedoch den vereinbarten Kaufpreis nicht.
  • Sie haben als Handwerker Ihre vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht, aber Ihr Vertragspartner kommt seiner Zahlungspflicht nicht nach?

Sind Sie sich nicht sicher, welche Rechte oder auch Pflichten Sie durch Abschluss von Kauf- und / oder Werkverträgen haben, ob Sie die Möglichkeit des Rücktritts oder Mängelgewährleistungsrechte haben, so prüfen wir die Rechtslage.