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Maklerrecht, privates Baurecht, Nachbarrecht

Diese Bereiche sind Teil der "Rundumversorgung" in Rechtsfragen für Ihre Immobilie, die wir für Sie leisten.

MAKLERRECHT

Das Maklerrecht ist im BGB geregelt. Es beschäftigt sich mit Ansprüchen des Maklers (häufigster Fall: Immobilienmakler) aus seiner Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit. Dabei ist regelmäßig die Frage, ob eine entsprechende Tätigkeit, die zum Vertragschluss geführt hat, auf eine Tätigkeit des Maklers zurückzuführen ist. Da der Makler hierfür zunächst die Beweislast trägt, gilt es, lückenlose Dokumentation zu führen.

Vor Zahlung einer Provision lohnt es sich in Zweifelsfällen, die Rechtmäßigkeit der Forderung anwaltlich überprüfen zu lassen.

PRIVATES BAURECHT

Bauen schafft Grauen… Doch muss das zwangsläufig so sein?

Viele baurechtliche Probleme sind eindeutig mangelhafter oder fehlender rechtlicher Beratung vor Vertragsunterzeichnung zuzuordnen, z. B. weil Leistungsbeschreibungen nur schwammig formuliert werden. Dabei entstehen aus Ungenauigkeiten handfeste Auseinandersetzungen, die es sowohl aus Sicht des Bauunternehmers als auch aus Sicht des Bauherren zu vermeiden gilt.

Auch während der Bauphase ist der Anwalt gefragt. So gilt es, im Falle von Baumängeln schnell und zielsicher die richtigen Schritte einzuleiten, wozu insbesondere die Beweissicherung gehört.

NACHBARRECHT

„Es kann der Frömmste nicht in Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt“ (Schiller in Wilhelm Tell)

Kaum ein Rechtsgebiet ist so sensibel wie das Nachbarrecht. Geregelt werden die nachbarschaftlichen Rechte und Pflichten zum einen in den bundesrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und zum anderen nach den Nachbargesetzen der Bundesländer, in Baden-Württemberg und im Freistaat Sachsen nach den Nachbarrechtsgesetzen dieser Länder. Daneben besteht eine umfangreiche Rechtsprechung, die es zu sichten zu beachten gilt.

Fernab von dieser oftmals als „trocken“ empfundenen Materie gilt es, nachbarschaftliche Beziehungen nach Möglichkeit zu erhalten, anstatt sie zu zerstören. Daher muss jeder Schritt sorgfältig bedacht sein. Hier kann nur ein spezialisierter Anwalt helfen, Streitigkeiten zu vermeiden und solche vernünftig zu lösen.

Der Gesetzgeber hat für nachbarrechtliche Streitigkeiten ein obligatorisches Güteverfahren vor einem anwaltlichen Schlichter vorgeschrieben. Erst wenn dieses gescheitert ist, steht der Weg zu den ordentlichen Gerichten frei,