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Mediation

Mediation ist ein modernes, professionelles und vielfältig erprobtes Verfahren zur Lösung von Konflikten mit Hilfe einer neutralen, dritten Person (dem Mediator), bei der Win-Win-Lösungen für die Konfliktparteien angestrebt werden.

Mediation folgt hierbei festen Regeln und einem vorgeschriebenen Ablauf. Dabei ist der Mediator eine unparteiische Instanz, die die Kommunikation zwischen den Beteiligten in Gang hält. Er selbst vertritt keine Meinung. Verfahrensvoraussetzung ist eine freiwillige, aktive Beteiligung der Konfliktparteien.

In diesem Prozess geht es darum, dass alle Teilnehmer gewinnen – es gibt keine Verlierer.

WIE VERLÄUFT EINE MEDIATION?

In einem Erstgespräch stellt der Mediator das Verfahren vor und klärt mit den Medianten, ob dies für sie geeignet ist. Danach werden die Prinzipien besprochen und das Arbeitsbündnis in schriftlicher Form vereinbart. Rahmen und Basis einer Mediation sind die folgenden:

Offenheit

Jeder verpflichtet sich zu umfassender Offenheit. Dies beinhaltet sowohl persönliche als auch materielle Verhältnisse.

Vertraulichkeit

Es gilt absolute Vertraulichkeit. Das Besprochene darf nicht nach außen dringen, es sei denn, dies wurde miteinander vereinbart.

Eigenverantwortung

Es muss gewährleistet sein, dass jeder Mediant eigenverantwortlich seine Interessen vertreten kann. Die Lösungen werden selbstbestimmt durch die Medianten erarbeitet, der Mediator hilft nur auf dem Weg dorthin.

Freiwilligkeit

Eine Mediation kann nur zum Erfolg führen, wenn jeder Mediant aus eigenem Willen daran teilnimmt. Die Mediation kann jederzeit abgebrochen oder beendet werden.

Allparteilichkeit

Der Mediator verpflichtet sich zur Allparteilichkeit. D.h., er steht in der Mitte und begegnet allen Medianten mit gleicher Empathie. Darüber hinaus erfolgt die rechtliche Information. Zu einem vom Mediator festgesetzten Zeitpunkt (in der Regel spätestens, wenn ein erster Lösungsentwurf erstellt worden ist), erfolgt die rechtliche Beratung der Medianten.

Der Anwalt jeder Partei prüft den Entwurf hinsichtlich juristischer Umsetzbarkeit und weist auf die Möglichkeiten hin, die der Gesetzgeber vorgesehen hat. Vor dem Hintergrund dieser Informationen können die Medianten ihren selbst erarbeiteten Lösungsansatz wiederum überarbeiten, bzw. anpassen.

Ablauf ab schriftlich geschlossenem Arbeitsbündnis:

Nachdem die zu klärenden Themen im allseitigen Einverständnis (es werden nur Themen besprochen, zu deren Klärung beide Parteien bereit sind) ergebnisoffen festgehalten worden sind, werden anhand der einzelnen Positionen der Medianten die dahinter liegenden Bedürfnisse erarbeitet. Sind diese bekannt, kann die Lösungsfindung beginnen.

Das einverständliche Ergebnis wird ebenfalls schriftlich festgehalten. Die Medianten verpflichten sich zur Einhaltung. Ergebnisse können notariell fixiert, bzw. dem Gericht im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung vorgelegt werden. Gegebenenfalls nimmt man die Mediation zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf, um die Umsetzbarkeit der erarbeiteten Lösungen zu überprüfen.

VORTEILE DER MEDIATION

Mediation ist im Vergleich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zeitsparend, kostengünstig und effektiv. Zeitsparend, da keine Wartezeiten zu berücksichtigen sind. Sie rufen an und vereinbaren einen Termin. Kein langwieriges Warten auf Prozesstermine. Kostengünstig, da zur Abrechnung nicht der Streitwert kommt, sondern allein der Stundensatz für die praktisch benötigte Zeit. Effektiv, da Ihre tatsächlichen Bedürfnisse zum Tragen kommen, nicht nur die vordergründigen und oft verhärtete Positionen.

Speziell im Bereich Familie, Ehe und Partnerschaft, können mit Hilfe der Mediation einvernehmliche Wege für eine individuelle Neuausrichtung der Beteiligten gefunden werden.

Sind Kinder vorhanden, müssen hier trotz Trennung weiterhin gemeinsame Entscheidungen getroffen werden. Deshalb ist es erforderlich, dass finanzielle und juristische Fragen dauerhaft und für alle Beteiligten annehmbar gestaltet sind.

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung und Scheidung durch ein Urteil, ohne dass die Betroffenen sich selbst einigen konnten, bleibt naturgemäß Unzufriedenheit zurück. Die Folge: Es tritt kein echter Friede ein, weil häufig versucht wird, das Urteil zu unterlaufen. Folgeprozesse und Ärger, etwa wegen unterlassenen Zahlungen oder auch nicht eingehaltener Besuchs- und Umgangsrechte, sind nicht selten. Leidtragend sind dabei zumeist die Kinder.

Mediation ist eine Möglichkeit trotz Verletzungen und Enttäuschungen die Kommunikation nicht abbrechen zu lassen, sondern miteinander eine einvernehmliche, beständige Lösung im Sinne aller Beteiligten zu finden.

WIE SEHEN ZEITAUFWAND UND KOSTEN BEI MEDIATION AUS?

Die Dauer einer Mediation ist nicht pauschal festzulegen. Sie hängt ausschließlich von den Medianten selbst ab. In der Regel wird von 5-8 Sitzungen á 1-2 Stunden ausgegangen.

Das Honorar richtet sich nach der Komplexität und der Teilnehmeranzahl eines Falles und wird individuell vereinbart. Die Einkommensverhältnisse der Beteiligten werden dabei berücksichtigt.

WAS SAGT DER GESETZGEBER ZU MEDIATION?

Zum 01.09.2009 hat die Mediation offiziell im FGG-Reformgesetz mit den neuen Regelungen des FamFG (Familienverfahrensrecht) Einzug gehalten.  Unter anderem kann das Gericht in Scheidungsverfahren nach § 135 Abs.1 FamFG ein Informationsgespräch über Mediation anordnen.

MEDIATION IN IHRER ANGELEGENHEIT

Wir werden prüfen, ob in Ihrer Angelegenheit eine Mediation sinnvoll erscheint, und Ihnen in diesem Fall einen erfahrenen Mediator/Mediatorin empfehlen.