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Medizinrecht

Das Medizinrecht bildet bei uns keinen Tätigkeitsschwerpunkt, in ausgewählten Angelegenheiten dieses Bereiches können wir Ihnen dennoch kompetent dienen.

Ob Arzthaftungsrecht, Arzt- und Klinikrecht, Patientenschutzrecht, Arbeitsrecht im medizinischen Bereich o. ä. – auch in vielfältigen Bereichen des Medizinrechts können Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen. Teilweise neue rechtliche Rahmenbedingungen schafft das neue Patientenrechtegesetz, das 2013 in Kraft getreten ist.

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