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Vertragsrecht

Durch Vertrag werden Kauf, Miete, Dienstleistungen, Kredite und weitere rechtliche Beziehungen geregelt. Das Vertragsrecht ist daher von zentraler Bedeutung.

Das Vertragsrecht ist Privatrecht und damit Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches. Es umfasst alle Rechtsvorschriften, die die Vertragsanbahnung, den Vertragsschluss und die daraus resultierenden Rechte der Vertragspartner regeln.

Wenn Sie z. B. als Unternehmen einen Vertrag mit einem anderen Unternehmen schließen wollen, und in diesem Vertragswerk sollen für Sie vorteilhafte Gesichtspunkte wie Eigentumsvorbehalt, Gerichtsstand, geltendes Recht (falls ein Vertragspartner seinen Sitz nicht im Inland hat) und ähnliche wichtige Dinge eingearbeitet werden, so sind wir Ihnen bei der Vertragsgestaltung behilflich.

Sie möchten Allgemeine Geschäftsbedingungen in Ihren Verträgen einbeziehen? Wir erstellen für Sie rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Sie möchten einen bereits bestehenden Vertrag auf Ihre daraus resultierenden Rechten und Pflichten, ggf. aber auch auf die Wirksamkeit der enthaltenen Vereinbarungen überprüft haben? Dann sind wir Ihnen auch dabei gern behilflich.