Verfahrensverzeichnis der Rechtsanwälte BAYH & FINGERLE
Nach § 4 g Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind für jedermann die in § 4 e BDSG aufgelisteten Angaben in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen. Hiermit kommen wir unserer Verpflichtung nach.
Name der verantwortlichen Stelle
Rechtsanwälte BAYH & FINGERLE Partnerschaft
Inhaber
Rechtsanwälte Peter Bayh und Reinhold Fingerle
Leiter der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle
Rechtsanwalt Peter Bayh, Lisanne Schröder
Anschrift der verantwortlichen Stelle
Königstraße 22, 70173 Stuttgart
Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der außergerichtlichen und gerichtlichen Beratung und Vertretung.
Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Datenkategorien
Im Wesentlichen werden zu folgenden Personengruppen im Rahmen der unter Ziffer 4 genannten Zweckbestimmungen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt: Mandanten, Gegner, Anwälte, Richter, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher und sonstige Organträger. Es werden die für die Mandatsbearbeitung notwendigen Daten gespeichert. Dies beinhaltet u. a. Name, Anschrift, Familienstand, Geburtsdatum und weitere mandatsbezogene Daten.
Geschäftspartner, Lieferanten, externe Dienstleister: Insoweit werden Daten gespeichert, die für eine ordnungsgemäße Vertragsabwicklung erforderlich sind.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
Empfänger von Daten sind alle öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen, welche aufgrund der unter Ziffer 4 aufgeführten Zweckbestimmung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten Daten erhalten müssen.
Regelfristen für die Löschung der Daten
Daten werden routinemäßig nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und Aufbewahrungsfristen gelöscht. Hiervon nicht betroffene Daten werden gelöscht, wenn die zu Ziffer 4 aufgeführten Zweckbestimmungen wegfallen sind.
Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet unter Beachtung statt, sofern die Übermittlung im Rahmen der Mandatsbearbeitung erforderlich ist.
Im Übrigen erfolgt keine Übermittlung in Drittstaaten.
Stuttgart, den 02.01.2016