Reinhold Fingerle
Rechtsanwalt Reinhold Fingerle studierte Rechtswissenschaften in Tübingen und Stuttgart und ist Mitbegründer der Sozietät Bayh & Fingerle in Stuttgart sowie der Rechtsanwälte Bayh & Fingerle Partnerschaft.
Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Strafrecht in seiner gesamten Breite, die Vertretung ausländischer Mitbürger im Rahmen des Ausländerrechts sowie das Ordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Straßenverkehrszivilrecht mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Haftpflichtansprüche als bei einem Unfall Geschädigter oder Verletzter.
Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV.
Zulassung als Rechtsanwalt | 1977 |
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Mitgliedschaften | Deutscher Anwaltverein (DAV) Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV |