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26. Januar 2017 Bayh & Fingerle

Verkehrsrecht

Der Deutsche Anwaltverein auf dem Verkehrsgerichtstag

Die Anwaltschaft ist wieder über die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins beim Verkehrsgerichtstag in Goslar präsent, der heute und morgen stattfindet. Dabei geht es um praktische und rechtliche Fragen.

Beim Begrüßungsabend der Arbeitsgemeinschaft wurden bereits am Mittwoch zahlreiche Pressevertreter über die Meinung der Anwaltschaft informiert. Auch in einem dpa-Interview vom heutigen Tage lehnt der DAV-Präsident das Fahrverbot als allgemeine Nebenstrafe ab. Dies führt zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von Straftätern. Pendler sind anders davon betroffen als Menschen in der Großstadt. Vermögende können ein Taxi nehmen oder sich einen Fahrer leisten, Ärmere jedoch nicht. Damit würde eine Strafe geschaffen, die nicht alle gleich trifft.

Große Aufmerksamkeit erregt auch das Thema „Senioren im Straßenverkehr“. Hier sollte es ab dem 75. Lebensjahr verpflichtende Gesundheitschecks geben. Das Unfallrisiko mit Personenschäden ist bei älteren Autofahrern erheblich höher als bei jüngeren. Der Verkehrssicherheit würde auch über eine bessere Aufklärung über die Risiken der Handynutzung im Straßenverkehr gedient und der Schaffung besserer Verkehrswege für Radfahrer.

Einen rechtlich sensiblen Bereich betrifft ein Arbeitskreis, der sich mit der medizinischen Begutachtung von Unfallopfern befasst. Hier ist die Meinung der Anwaltschaft klar: Die medizinischen Daten dürfen nicht uferlos an eine Vielzahl von Personen durch die gegnerische Versicherung weitergegeben werden. Sie sollten nur an solche Personen weitergegeben werden, die selbst der Schweigepflicht unterliegen, etwa Ärzte oder Rechtsanwälte. Auch sollten die Betroffenen davon erfahren. Praxis ist jedoch, dass diese nahezu uferlos weitergegeben werden, etwa auch an Detekteien.Auch weisen die DAV-Verkehrsrechtsanwälte darauf hin, dass Sammelklagen nicht das Allheilmittel sind im Abgasskandal. Die Verkehrsüberwachung sollte weiterhin in hoheitlicher Hand sein, private Verkehrsüberwachung sollte es nicht geben.(Quelle: Deutscher Anwaltverein – DAV)

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