Familien- und Erbrecht
Vielseitige Fragen familienrechtlicher Art, meist verbunden mit Fragen aus dem Erbrecht, tauchen auf und wollen beantwortet werden. Wir bieten in diesen sehr persönlichen Angelegenheiten eine umfassende Betreuung, die individuell auf Sie zugeschnitten ist. Es handelt sich z. B. um folgende Konstellationen:
FAMILIENRECHT
- Sie sind verheiratet oder beabsichtigen zu heiraten. Es stellt sich für Sie die Frage, ob Sie mit Ihrem (zukünftigen) Ehegatten einen Ehe- und/oder Erbvertrag schließen.
- Sie beabsichtigen sich scheiden zu lassen, Sie leben bereits getrennt oder die Trennung steht bevor. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie sich scheiden lassen können? Wie läuft das Scheidungsverfahren ab? Welche Rechte im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung stehen Ihnen zu? Gibt es Möglichkeiten, die Trennung und Scheidung einvernehmlich durchzuführen?
- Ihr Ehegatte hat bereits den Scheidungsantrag eingereicht und/oder er macht familienrechtliche Ansprüche, beispielsweise auf Zahlung von Unterhalt, Ihnen gegenüber geltend. Wie reagieren Sie auf den Scheidungsantrag? Wie läuft das Scheidungsverfahren ab? Welche Rechte im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung stehen Ihnen zu? Bestehen Möglichkeiten, die Scheidung einvernehmlich durchzuführen?
- Sie sind bereits geschieden. Mit der Scheidung zusammenhängende Rechte wie z. B. das Recht auf Unterhalt oder die Vermögensauseinandersetzung wurden noch nicht geregelt; oder es müssen bereits geregelte Unterhaltsansprüche abgeändert werden.
ERBRECHT
- Wer soll nach Ihrem Tod Ihr Vermögen erben? Welche Möglichkeiten stehen Ihnen offen (Testament oder Erbvertrag?), selbst zu bestimmen, wer welchen Anteil erhalten soll? Wie wäre die gesetzliche Erbfolge? Welche zusätzlichen Möglichkeiten bestehen im Rahmen einer Ehe?
- Ein Verwandter von Ihnen ist verstorben. Sie haben möglicherweise geerbt, wissen aber nicht in welchem Umfang und wie die Verteilung des Nachlasses vonstatten geht.
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