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Sozialrecht

Das Sozialrecht greift in alle Lebensbereiche ein und betrifft unmittelbar jeden Bürger und auch Unternehmen. Auf den ersten Blick erscheint das anders, doch geht es um weit mehr als z. B. um Sozialhilfe oder "Hartz IV".

Das Sozialversicherungsrecht regelt die breite Vorsorge für Wechselfälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit und Arbeitsunfall. Das Recht der Arbeitsförderung betrifft die Verhinderung von Arbeitslosigkeit und die Versicherung und Fürsorge für Arbeitslose. Das Behinderten-, Fürsorge- und Versorgungsrecht widmet sich den Ansprüchen der Benachteiligten, der Behinderten und Sozialhilfeempfänger. Dem Sozialrecht obliegt auch die globale Organisation des Gesundheitswesens. Insgesamt beanspruchen in Deutschland das Sozialbudget, auf das sich Sozialrecht bezieht, nicht ohne Grund ungefähr ein Drittel des gesamten Bundeshaushalts.

Für den Rechtsuchenden sind die sozialrechtlichen Vorschriften oft nicht verständlich und gleich recht nicht ihre Anwendung. Wir beraten und vertreten Sie in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten, so dem Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungsrecht, dem Recht der Arbeitsförderung, ALG I und II und Sozialhilfe, Schwerbehindertenrecht, Kinder- und Jugendhilferecht sowie Bundeselterngeld und Bundeskindergeld. Das betrifft sowohl die Vertretung im Verwaltungsverfahren als auch vor den Sozialgerichten in allen Instanzen.

Zum Sozialrecht gehören außerdem Angelegenheiten, die auch die Unternehmen betreffen: Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern, Status freier Mitarbeiter, Rechte schwerbehinderter Menschen, Befolgung von Arbeitsschutzvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung.