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Immobilienrecht

Immobilienrecht und Kapitalanlagerecht haben bei uns Tradition, und zwar häufig eine gemeinsame. Wir kümmern uns um Bauträger und Vertriebsgesellschaften genauso wie um Fragen des Anlegerschutzes.

Rechtsfragen rund um die Altbausanierung bilden ein Kernstück unserer Tätigkeit. Die Betreuung von Bauträgern und Bauunternehmen in diesem Bereich war uns seit Gründung unserer Kanzlei in Chemnitz im Jahr 1991 ebenso wichtig wie die umfassende Beratung von Erwerbern. Die notwendigen vertieften Kenntnisse von steuerlichen Grundlagen rund um die Immobilie bieten wir vor allem in Verbindung mit spezialisierten Steuerberatern.

Neben der umfassenden Bearbeitung des Bauträgerrechts einschließlich Fragen der Finanzierung sowie Beurteilung von Baumängeln ist eine ständige wichtige Aufgabenstellung die Wahrnehmung von Mandanteninteressen in allen Fragen des privaten Baurechts.

Naturgemäß sind auch die Interessen von Vermietern und Mietern sowie Fragen des Wohnungseigentumsrechts im Bereich der Immobilie zu lösen, so dass sich vielfältige Kompetenzen bei uns entwickelt haben. Im Immobilienrecht sind bei uns verschiedene Anwälte tätig. Die vielfältigen Erfahrungen und spezifischen Kenntnisse verbinden sie mit Kontakten zu Spezialisten, sei es in der Steuerberatung, Unternehmensberatung oder im Sanierungsbereich. Sollten wir uns in einer Fragestellung nicht kompetent fühlen, so wissen wir zu jeder Zeit einen geeigneten Spezialisten, der dann an einer für Sie passenden Lösung mitarbeitet.

Last but not least: wir realisieren in Verbindung mit unserem professionellen Geschäftsbereich Forderungsmanagement Forderungen und setzt diese zügig und nachhaltig für jeden am Bau oder der Immobilie Beteiligten durch.