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Internationaler Rechtsverkehr

Schon lange vor dem Beginn dessen, was wir heute unter Globalisierung verstehen, hat das Recht keinen Halt an den nationalen Grenzen gemacht. Die Betreuung grenzüberschreitender Rechtsbeziehungen gehört daher seit geraumer Zeit zu unserem Tätigkeitsbereich.

Mögliche Fragestellungen können sich z. B. bei folgendem Sachverhalt ergeben:

Ihr Unternehmen liefert an eine englische Kundin ein Aggregat zum Einbau in eine noch herzustellende Maschine. Obwohl die Kundin trotz Mahnung den Kaufpreis noch nicht gezahlt hat, will sie das Produkt an die Endabnehmerin liefern. Sie erhalten die Information, dass der in den Verkaufsbedingungen vereinbarte Eigentumsvorbehalt nicht wirksam wäre, weil nach englischem Recht hierfür eine gerichtliche Eintragung notwendig sein soll. Sie wollen die Auslieferung der Maschine verhindern und benötigen rechtliche Hilfe.

Oder: Sie erhalten die Mitteilung, Erbe einer in der Schweiz verstorbenen Person zu sein. Sie wollen wissen, in welchem Umfang Sie geerbt haben, wie die Erbschaft in der Schweiz versteuert wird und wie ein Vermögenstransfer nach Deutschland vorgenommen werden kann.

Oder: Ihr Unternehmen erhält von seinem österreichischen Vertriebspartner das Angebot, ein Jointventure zu gründen, um in der Slowakei einen gemeinsamen Produktionsbetrieb zu schaffen. Wie ist der Gesellschaftsvertrag zu gestalten, um Ihre Rechte bestmöglich abzusichern? Soll die Gesellschaft nach deutschem, österreichischem oder slowakischen Recht gegründet werden?

Wir nehmen nicht für uns in Anspruch, Sie im ausländischen Recht beraten zu können. Wir arbeiten hier vielmehr nach dem „Domainprinzip“; d. h. die Bearbeitung der Angelegenheit wird einer uns vertrauten kompetenten Rechtsanwaltskanzlei überlassen. Wir begleiten Sie jedoch und kümmern uns um eine gute Kommunikation sowie die Klärung offen stehender Fragen.

Mit unseren langjährigen ausländischen Kooperationspartnern vor allem in Großbritannien, Frankreich, Österreich und der Schweiz sind wir allerdings in der Lage, Ihnen innerhalb kurzer Zeit sämtliche notwendigen Informationen zukommen zu lassen und im Bedarfsfall auch rechtliche Schritte vor den dortigen Gerichten einzuleiten. Obwohl wir aufgrund der praktischen Gegebenheiten schwerpunktmäßig Rechtsbeziehungen nach England und Wales, Frankreich, Österreich und der Schweiz betreuen, sind wir in der Lage, auch andere Auslandsfälle anzunehmen. Dies gilt insbesondere für den Rechtsverkehr mit Belgien und Italien, wohin wir gleichfalls Kontakte zu Kanzleien unterhalten, die sich in der Praxis bewährt haben.