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Transport- und Speditionsrecht

Ob internationale oder nationale Güterbeförderung, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Zum 01.07.1998 trat das Transportrechtsreformgesetz zur Neuregelung des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts in Kraft. Hauptsächliches Ziel der Neufassung und des Inhalts war die Vereinheitlichung des Güterbeförderungsrechtes unter möglichster Anpassung an das für den internationalen Straßengüterverkehr unabdingbar geltende Recht der CMR. Von der Änderung waren unter anderem auch folgende Regelungen betroffen:

  • Die Ansprüche aus einer Beförderung verjähren grundsätzlich in einem Jahr. Die Verjährung beginnt bereits mit Ablauf des Tages, an dem das Gut abgeliefert wurde. Wichtig ist daher, dass die Verjährung des Anspruchs sobald als möglich gehemmt wird. Dies kann entweder durch die Beantragung eines Mahnbescheids oder durch Klageerhebung erreicht werden.
  • In Anlehnung an Artikel 31 CMR kann bei Frachtgeschäften nunmehr auch an dem Gericht geklagt werden, in dessen Bezirk der Ort der Übernahme des Gutes oder der für die Ablieferung vorgesehene Ort liegt. Was den internationalen Verkehr betrifft, gilt weiterhin die CMR für Straßentransporte und das Warschauer Abkommen (WA) für Luftransporte. Da diese Vorschriften jedoch keine Regelungen treffen, die die Zahlungsansprüche des Spediteurs bzw. Frachtführers betreffen, ist insoweit wieder nationales Recht anwendbar.
  • Damit deutsches Recht Anwendung findet, muß darauf geachtet werden, daß die ADSp Vertragsinhalt werden. Dies gilt auch hinsichtlich des Gerichtsstandes, da die ADSp einen Gerichtsstand an dem Ort der Niederlassung des Spediteurs vorsehen. Bei deutschen Auftraggebern, die nicht Verbraucher sind, kommt es grundsätzlich zu einer stillschweigenden Einbeziehung der ADSp in den Vertrag kraft Wissen-Müssens des Auftraggebers. Dies gilt hinsichtlich ausländischer Auftraggeber nur insoweit, als diese Kenntnis davon hatten, dass deutsche Spediteure regelmäßig auf Grundlage der ADSp Verträge schließen.

Tipp: Faxen Sie ein kurzes Schreiben an den ausländischen Auftraggeber, wonach er bestätigt, dass die ADSp als Vertragsinhalt vereinbart worden sind. Sie als Spediteur können daher die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Ihre Ansprüche in Deutschland tituliert werden können. Ob nun internationale oder nationale Güterbeförderung, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.