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Bankrecht

Im Bankrecht spiegeln sich ganz besonders die Auswirkungen der europäischen und nationalen Verbraucherschutzregelungen wider.

Das Bankrecht ist in den letzten Jahren wie kaum ein anderes Rechtsgebiet, welches Beziehungen zwischen der gewerblichen Wirtschaft und den Verbrauchern erfasst, Veränderungen in der Gesetzgebung und der Rechtsprechung der Instanzgerichte, besonders des Bundesgerichtshofes, unterworfen gewesen.

Typische Fragestellungen in der Praxis sind solche nach

  • Möglichkeiten des Widerrufs von Darlehensverträgen;
  • der Wirksamkeit einer gegenüber der Bank abgegebenen Bürgschaftserklärung, z.B. unter Ehegatten;
  • der Haftung der Bank aus der Beratung zu Geldanlagen;
  • dem Bestehen und Umfang von Aufklärungs- und Prüfungspflichten der Bank bei der Ausreichung von Krediten bzw. der Hereinnahme von Bürgschaften oder anderer von Dritten gestellter Sicherheiten;
  • der Zulässigkeit der Vollstreckung in Grundstücke und der Verwertung anderer Sicherheiten, beispielsweise sicherungsübereigneter Warenbestände,  der Wirksamkeit der sicherungsweisen Abtretung von Forderungen an die Bank etc.

Ob aus Sicht der Banken oder der Bankkunden – die dieses Rechtsgebiet besonders prägende besondere Weiterentwicklung der Rechtsprechung erfordert deren stetige Beobachtung.