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Wirtschaftsrecht

Als anwaltlicher Dienstleister der Wirtschaft fassen wir hier verschiedene Rechtsbereiche zusammen, in denen die Kanzlei aus Erfahrungswerten ein kompetentes Beratungsprofil entwickelt hat.

Die speziellen Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen stehen dabei im Mittelpunkt einer persönlichen Beratungskultur, die über Jahrzehnte gewachsen ist. Das Begleiten von Privatpersonen in die selbständige gewerbliche Tätigkeit wirft ebenso Fragen auf.

Mit Kompetenz und unserem Wissen sowie unseren Erfahrungen im

  • Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Steuerrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Urheberrecht, Markenschutz

beantworten wir die wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen, wobei wir in allen Rechtsbereichen bei Bedarf mit weiteren spezialisierten Anwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und auch Unternehmensberatern kooperieren.
Im Forderungsrecht und Bankrecht – als ein Teil des Wirtschaftsrechts – sind besondere Schwerpunkte in unserer Kanzlei entstanden. Ein wichtiger Baustein im Wirtschaftsrecht ist für den Selbständigen und die Unternehmen das Arbeitsrecht, dessen ausufernder Entwicklung wir mit fachanwaltlicher Kompetenz  Rechnung tragen.
So wie wir im Bereich des Forderungsrechts Gläubigern helfen, ihre Forderungen effizient auch im Rahmen von Insolvenzverfahren durchzusetzen, haben wir uns weitere Kompetenz mit der Sanierung von Privatvermögen und insbesondere bei der Insolvenzvermeidung erworben. Auch hier gilt es, wirtschaftliche Lösungen durch rechtlich richtige Positionierung zu erreichen.
Wir schonen Ihre Ressourcen, denn auch im Wirtschaftsrecht gilt: Prozesse werden nur geführt, wenn außergerichtliche Lösungen trotz gehöriger Anstrengung nicht zu erreichen waren.