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Verkehrsrecht

Jeder Verkehrsteilnehmer kann in unserer Mobilitätsgesellschaft schnell in einen Unfall verstrickt werden. Die Schadenabwicklung ist gegenüber Versicherungen und anderen Beteiligten sorgfältig zu regeln.

Typische Konstellationen, in denen rechtliche Beratung und Vertretung erforderlich werden, sind z. B.:

  • Sie wurden in einen Unfall verwickelt und Ihr Sachschaden wird von der Gegenseite beziehungsweise Versicherung nicht oder nicht vollständig anerkannt.
  • Ihr bei einem Unfall erlittener Personenschaden zwingt Sie, gegen den Verursacher und/oder dessen Versicherung vorzugehen, um Ihre Rechte auf Wiederherstellung oder Schmerzensgeld zu sichern und durchzusetzen.
  • Ihr Unfallgegner oder die Polizeibehörden wollen Ihnen eine Mitschuld an dem Unfall zuweisen. Hier gilt es Ihre Rechte zu wahren und die geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Ihre Unschuld zu beweisen und straf- oder bußgeldrechtliche Folgen abzuwenden. Andererseits reglementieren die Verkehrsbehörden den Autofahrer oft derart, dass eine Überschreitung ihrer Kompetenz im Einzelfall nicht auszuschließen ist.
  • Ihnen ist ein Bußgeldbescheid einer Behörde wegen eines angeblichen Verkehrsverstoßes zugestellt worden. Sie fühlen sich ungerecht behandelt oder in der Sache benachteiligt. Sie wollen die Rechtmäßigkeit und die der Behörde vorliegenden Beweise überprüfen lassen.