23. April 2020
Elterngeld und Elternzeit
Die Bundesregierung hat eine Gesetzesvorlage beschlossen, um Nachteile für Bezieher von Elterngeld angesichts der aktuellen Situation zu vermeiden. Die Änderungen sollen rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft treten, wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, wovon auszugehen ist.
Eine wichtige Änderung ist folgende: Wer wegen der Auswirkungen der Pandemie Kurzarbeitergeld bezieht (genauso gilt das für Bezieher von Arbeitslosengeld I), muss nicht befürchten, dass sein Elterngeld deswegen in Zukunft niedriger ausfallen wird. Das Elterngeld bemisst sich nach dem individuellen Erwerbseinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Der Bezug von Kurzarbeitergeld in diesem Zeitraum wirkt sich mindernd auf das Elterngeld aus, weil das Kurzarbeitergeld nicht als Erwerbseinkommen berücksichtigt wird. Bei „Kurzarbeit Null“ über einen ganzen Monat hinweg bedeutet das beispielsweise, dass für den betreffenden Monat überhaupt kein Einkommen berücksichtigt wird. Wer z. B. – theoretisch – vor der Geburt des Kindes 12 Monate lang „Kurzarbeit Null“ hätte, würde nur das Mindest-Elterngeld von 300 Euro monatlich bekommen. Die Neuregelung sieht, wie berichtet wird, hingegen vor, dass bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes die Monate, in denen wegen des Kurzarbeitergeldes das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit niedriger war, einfach nicht mit berücksichtigt werden. Der Berechnung des Elterngeldes sollen vielmehr nur die Monate mit dem vollen Entgelt zugrunde gelegt werden.
Außerdem sollen die Eltern ihren Anspruch auf Elterngeld aufschieben können, wenn sie gegenwärtig wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie an ihrem Arbeitsplatz nicht abkömmlich sind, wie es beispielsweise für Pflegekräfte oder sonst in der medizinischen Versorgung der Fall ist. Schließlich sollen Eltern den so genannten Partnerschaftsbonus behalten, wenn sie aufgrund der Auswirkungen der Pandemie aktuell mehr oder auch weniger arbeiten, als sie ursprünglich geplant hatten.
Die geplanten Regelungen, die wir bei Inkrafttreten noch im Einzelnen beleuchten werden, werden zu einer spürbaren Verbesserung für Bezieher von Elterngeld führen.