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05. Juni 2018 RA Andreas Pitsch

Freude in Chemnitz

Eisenbahnviadukt muss erhalten werden

Im Jahr 1909 wurde in Chemnitz das Eisenbahnviadukt an der Annaberger Straße seiner Bestimmung übergeben. Die Deutsche Bahn wollte es abreißen, um einen Neubau aus Stahlbeton an gleicher Stelle zu errichten. Dieses Vorhaben ist jetzt vom Tisch. Nach einer Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes muss die denkmalgeschützte Stahlfachwerk-Konstruktion erhalten bleiben und wird nun von der Bahn ertüchtigt werden. Bei der Errichtung des Viadukts wurde dieselbe Technologie angewandt wie beim bekannten „Blauen Wunder“ in Dresden. Die Stahlkonstruktion ist beispielsweise vollständig genietet.

Gegen die Abrisspläne hatte sich auch eine Initiative von Chemnitzer Bürgern gewandt, der Rechtsanwalt Andreas Pitsch angehört. Umso größer war die Freude bei allen Abrissgegnern, als die Entscheidung bekannt wurde.

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