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13. Juni 2018 RA Andreas Pitsch

Wirtschaftskriminalität so hoch wie nie

Das Bundeskriminalamt vermeldet einen starken Anstieg der Fallzahlen von Wirtschaftsdelikten

(Quelle: Bundeskriminalamt – BKA)

Mit insgesamt 74.070 registrierten Fällen im Jahr 2017 ist die Wirtschaftskriminalität in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 28,7 Prozent angestiegen (2016: 57.546 Fälle), so das BKA in einer Presseerklärung vom 12.6.2018. Die Fallzahl liegt deutlich über dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre (65.484 Fälle). Der Anteil der Wirtschaftskriminalität an allen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten beträgt 1,3 Prozent (2016: 0,9 Prozent). Im Gegensatz hierzu verdeutlicht die erfasste Schadenssumme die erheblichen Auswirkungen der Wirtschaftskriminalität – sie macht etwa die Hälfte des durch Kriminalität insgesamt entstandenen Schadens aus. Im Jahr 2017 wurde ein Schaden in Höhe von 3,74 Milliarden Euro registriert (2016: 2,97 Milliarden Euro). Dies entspricht einem Anstieg um 25,9 Prozent. Die Betrachtung der langfristigen Fall- und Schadensentwicklung zeigt die übliche Schwankungsbreite im Bereich der Wirtschaftskriminalität, die durch einzelne Umfangsverfahren hervorgerufen wird.

Niedrige Zinsen und zunehmende Digitalisierung bringen neue Erscheinungsformen des Anlagebetrugs hervor. Der Betrug beim Handel mit Binären Optionen steht für die rasche Reaktion der Täter auf neu am Markt angebotene Finanzprodukte, die eine hohe Rendite versprechen. Binäre Optionen werden Anlegern auf vermeintlich benutzerfreundlichen Online-Plattformen angeboten.

Nach Eröffnung eines Accounts und erster Einzahlung erfolgt die weitere Kundenbetreuung meist von Call-Centern aus. Durch aggressives Marketing und gezielte Social-Engineering-Methoden sollen die Anleger zu weiteren Investitionen bewegt werden. Spätestens bei Auszahlungswunsch des Anlegers wird die betrügerische Vorgehensweise der Täter erkennbar. Anleger verzeichnen häufig einen Totalverlust.

Risikobehaftet und zunehmend populär sind auch Kapitalanlagen in bestehende virtuelle Währungen und mittels Crowdfunding als Initial Coin Offering (ICO) in neu zu schaffende Währungen. In beiden Fällen sind Anlagemodelle oft nicht behördlich reguliert. Für die Anleger besteht die Gefahr, dass Täter das angelegte Geld nicht im angegebenen Sinn nutzen, sondern vielmehr zur illegalen Gewinnmaximierung. Die Anleger sehen sich dann massiven Verlusten ausgesetzt. Zusätzlich zu den materiellen Schäden für Anleger oder Unternehmen sind immaterielle Schäden Faktoren, die das Gesamtschadenspotenzial von Wirtschaftskriminalität wesentlich erhöhen. Nicht quantifizierbare Folgen können zum Beispiel Wettbewerbsverzerrungen und Reputationsverluste ganzer Wirtschaftszweige sein.

Die Strafverfolgungsbehörden reagieren mit einer eng abgestimmten länderübergreifenden Zusammenarbeit und breit angelegten Sensibilisierungs- und Präventionsmaßnahmen, die sich sowohl an Wirtschaftsunternehmen und –verbände wie auch an die Öffentlichkeit richten, so das BKA weiter.

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