Kontakt

07. Juni 2017 Bayh & Fingerle

Reiserecht

Das neue Reiserecht bringt mehr Rechtssicherheit

Der Bundestag hat in Umsetzung einer EU-Richtlinie am 02.06.2017 das neue Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften beschlossen.Das Gesetz bringt Verbesserungen sowohl für Verbraucher als auch für Reiseunternehmen.
Es werde klarer definiert, wann eine Pauschalreise zustande komme und der hiermit verbundene erweiterte Schutz gelte. Außerdem würden mehr individuell zusammengestellte Reisen jetzt als Pauschalreisen gelten, z. B. wenn der Kunde auf einem Buchungsportal oder in einem Reisebüro mehrere unterschiedliche Reiseleistungen im Rahmen desselben Buchungsvorgang auswählt, bevor er zahlungspflichtig bucht Auch dann kommt eine Pauschalreise zustande – egal, wie der Unternehmer das Reiseangebot bezeichnet.
Außerdem gibt es neben der Pauschalreise zukünftig eine neue Kategorie, nämlich die „verbundenen Reiseleistungen“. Bei diesen ist der Unternehmer künftig zur Information des Reisenden und grundsätzlich auch zur Insolvenzsicherung verpflichtet.
Bei Mängeln der Pauschalreise wird der bisher bestehende Schutz verbessert, u. a. gilt:
– die Gründe, warum ein Reiseveranstalter keinen Schadensersatz leisten muss, sind nunmehr eng begrenzt und werden im Gesetz abschließend aufgezählt;
– ein Kündigungsrecht nach Reisebeginn steht nur noch dem Reisenden zu, nicht mehr dem Reiseveranstalter;
– Reiseveranstalter können ihre Haftung für Schäden künftig kaum noch beschränken.(Quelle: Bundesregierung)

in News, Gesetzgebung