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01. Juni 2016 Bayh & Fingerle

Gesetzgebung – Urheberrecht

So genannte Störerhaftung für Betreiber öffentlich zugänglicher WLAN-Netze entfällt

Der Bundestagssusschuss für Wirtschaft und Engergie stimmte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes zu und machte damit den Weg für die Abschaffung der so genannten Störerhaftung für die Betreiber von WLAN-Internetzugängen frei. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen mit ihrer Mehrheit noch zwei Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf beschlossen, mit denen unter anderem klargestellt wird, dass Betreiber von WLAN-Internetzugängen Zugangsprovider wie andere Internet-Diensteanbieter Provider sind.

Bisher sei das Angebot von WLAN in Deutschland weniger ausgeprägt als in anderen Ländern, schreibt die Bundesregierung. Grund hierfür sei das Haftungsrisiko, dem Betriebe, Cafes, Restaurants, Hotels, Einzelhändler, aber auch öffentliche Einrichtungen ausgesetzt seien. Denn die Kunden könnten über den Hotspot zum Beispiel Rechtsverletzungen (Verstöße gegen Urheberrecht durch zum Beispiel illegale Downloads) begehen. WLAN-Betreiber würden Gefahr laufen, insbesondere mit Abmahnungen von Urheberrechteinhabern konfrontiert zu werden. Die Rechteinhaber würden sich besonders auf ein Urteil des BGH stützen, aufgrund dessen der Endnutzer für Rechtsverletzungen Dritter als Störer verantwortlich ist, wenn er seinen WLAN-Zugang nicht gegen Nutzung durch Dritte sichert. Das Urteil habe zu einer starken Verunsicherung und in vielen Fällen zum Verzicht auf WLAN-Angebote geführt.

Die CDU/CSU-Fraktion erwartet von der Gesetzesänderung eine flächendeckende Verbreitung offener Netze. Das Urheberrecht müsse aber gewährleistet werden, erklärte die Fraktion. Urheber hätten auf Grund des europäischen Rechts einen Anspruch auf Unterlassung. Die CDU/CSU-Fraktion sprach sich dafür aus, die Auswirkungen der Gesetzesänderung nach zwei Jahren überprüfen zu lassen. Für die SPD-Fraktion bedeutet die Gesetzesänderung einen „großen Schritt nach vorn“. In Europa, vielleicht sogar auch weltweit, sei Deutschland das einzige Land, das an der Störerhaftung festgehalten habe. Das habe zum Beispiel bei Gästen aus dem Ausland großes Unverständnis ausgelöst. Zum möglichen Missbrauch des freien Zugangs zum Internet erklärte die SPD-Fraktion, ein Blick auf die anderen Länder zeige, dass die Vorteile einer Lösung ohne Störerhaftung überwiegen würden. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten übereinstimmend, dass auch in Zukunft Abmahnungen von WLAN-Betreibern wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen möglich sein würden. Die Fraktion Die Linke zeigte sich aber erfreut, dass die Rechtslage jetzt insgesamt auf das international übliche Niveau umgestellt werde. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass sie schon lange für offenes WLAN eintrete.

In einem Entschließungsantrag fordern die Fraktionen von CDU/CSU und SPD, dass die Bundesregierung auf europäischer Ebene alles unternehmen soll, damit Maßnahmen entwickelt werden, „mit denen die Finanzströme von Plattformen, die gewerbsmäßig Rechte des geistigen Eigentums verletzen, ausgetrocknet werden können“. Dazu sollen Maßnahmen entwickelt werden, um Werbeeinnahmen von Plattformen, die im Wesentlichen auf Rechtsverletzungen aufgebaut sind, wirksam und dauerhaft zu unterbinden. Urheber, Kreative und Rechteinhaber müssten angemessen an der Wertschöpfung im Internet beteiligt werden, fordern die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in ihrem Entschließungsantrag, der mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen wurde.

(Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 319 v. 01.06.2016)

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