RA Frank Wiesbrock
Verschärfung der Informationspflichten des Gläubigers
Durch das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ hat der Gesetzgeber die Informationspflichten des Gläubigers gegenüber dem Schuldner, der eine Privatperson ist, bei Inanspruchnahme von Inkassodienstleistern deutlich verschärft. Für nicht anwaltliche Inkassounternehmen geltend die neuen, verschärfen Anforderungen bereits seit dem Oktober 2013. Beim Forderungseinzug durch Anwaltskanzleien gelten die neuen Regelungen ab dem 01.11.2014. Durch das „Gesetz gegen […]
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