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02. Februar 2015 Bayh & Fingerle

Gesetzgebung

Neuregelungen, die im Februar in Kraft treten

Die Bundesregierung informiert über gesetzliche Neuregelungen, die im Februar in Kraft treten.Gerichtliche Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen könnten seit dem 10.01.2015 sofort in allen EU-Staaten vollstreckt werden, so die Regierung. Verbraucher und Unternehmen erhielten ihr Geld so schneller zurück. Das bisherige schwerfällige und kostspielige Anerkennungsverfahren für Gerichtsentscheidungen aus einem anderen EU-Mitgliedsland entfalle.Verbraucher genössen zudem EU-weit künftig einen besseren Schutz, wenn sie bei Händlern aus Nicht-EU-Ländern einkaufen, die ihre Waren in einem EU-Mitgliedsland anbieten. Sie könnten nun bei Streitigkeiten das Gericht ihres Wohnsitzes anrufen.Die Bundesregierung hat das Sexualstrafrecht verschärft, um Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch schützen. Die Herstellung und Verbreitung von Nacktbildern von Kindern zu kommerziellen Zwecken steht jetzt unter Strafe. Sozial übliches Verhalten wie das Fotografieren eigener Kinder am Strand bleibt damit straffrei. Das Gesetz ist am 27.01.2015 in Kraft getreten.

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