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06. Juli 2012 RA Benjamin Veyhl

Zuviel bezahlten Lohn zurückfordern?

Die Problematik kommt bei den von uns betreuten Unternehmen immer wieder vor:

Durch einen Fehler in der Buchhaltung oder schlicht, weil vorschussweise Provisionen an Mitarbeiter ausgezahlt werden und der Mitarbeiter die gesetzte Zielvereinbarung nicht erreicht, erhält der Mitarbeiter zu viel Lohn überwiesen. Wie kann ich diesen zurückfordern? Das nahe liegendste Mittel ist natürlich die Verrechnung mit künftigen Lohnzahlungen. Hier ist aber meist bereits problematisch, dass Pfändungsfreigrenzen zu beachten sind. In der Praxis häufiger und daher auch viel brisanter ist die Fragestellung bei ausgeschiedenen Mitarbeitern, da oftmals erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bemerkt wird, dass eine Überzahlung von Provisionen/Auslagen/ Weihnachtsgeld etc. besteht. Eine Verrechnung ist dann praktisch nicht mehr möglich. 

In diesem Fall muss das Arbeitsentgelt beim (ehemaligen) Mitarbeiter direkt zurück gefordert werden.

Dabei stellt sich sofort die nächste Frage: welches Gericht wäre im Streitfall zuständig? Was passiert mit zuviel entrichteten Steuern und Sozialabgaben? Wer haftet hier als Schuldner für die Rückzahlung? An wen muss ich mich wenden – Schuldner, Finanzamt, Sozialversicherung? Wechselt in der Zwischenzeit noch das Kalenderjahr wird die Rückforderung – in steuerrechtlicher Sicht – noch komplizierter. Kunden besprechen die vorzunehmenden Maßnahmen vorab mit den Arbeitsrechtler unserer Partnerkanzlei.

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