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28. September 2010 Bayh & Fingerle

68. Deutscher Juristentag in Berlin

Beschlüsse des Juristentages

Abteilung Arbeits- und Sozialrecht gegen Lockerung des Kündigungsschutzes und Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung

Die Frage, welche Bedeutung das Leitbild des Normalarbeitsverhältnisses im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Gesetzgebung haben soll, hat die arbeits- und sozialrechtliche Abteilung des 68. Deutschen Juristentages beschäftigt. Wie der Abteilungsvorsitzende Gregor Thüsing am 24.09.2010 mitgeteilt hat, stellte die Abteilung mit großer Mehrheit fest, dass das «unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnis… das Rückgrat der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber» bildet. Aus diesem Verständnis heraus sprach sich das Gremium gegen eine Lockerung des Kündigungsschutzes im Austausch gegen einen Ausschluss der sachgrundlosen Befristung aus. Ebenso sprach sich die Abteilung mit klarer Mehrheit gegen das Vorhaben des Koalitionsvertrags aus, die geringfügige Beschäftigung über die Einkommensgrenze von 400 Euro auszuweiten. Dies sei «nicht sachgerecht».

Andere Beschlüsse waren demgegenüber umstrittener und das Ergebnis knapper. Die arbeitsrechtliche Abteilung sprach sich für die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns aus. Nach Diskussionen letztlich doch mehrheitlich fiel die Entscheidung für die Erweiterung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zwischen Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmern aus. Zur Stärkung kontinuierlicher Erwerbsbiografien und deren sozialer Sicherung im Alter wurde zudem die Einbeziehung kleiner Selbstständiger in eine obligatorische Alterssicherung gefordert.

Wirtschaftsrechtler fordern deutlich schärfere Regelungen für den Finanzsektor

Erheblich schärfere nationale, aber auch europäische Regelungen für den Finanzsektor fordert die Abteilung Öffentliches und Privates Wirtschaftsrecht des 68. Deutschen Juristentages. Vor allem aber gelte es, diese Regelungen auch durchzusetzen, so der Abteilungsvorsitzende Klaus J. Hopt am 24.09.2010. Die Wirtschaftsrechtler fordern unter anderem eine Bankenabgabe und einen Corporate Governance Kodex speziell für Banken.

Es sollte ein Leitprinzip der Finanzmarktregulierung sein, Situationen vorzubeugen, in denen staatliche Rettungsmaßnahmen zugunsten systemrelevanter Finanzinstitute, gleich ob öffentlich- oder privatrechtlich, unausweichlich erscheinen, empfiehlt die Abteilung Wirtschaftsrecht. Die Rolle der Landesbanken müsse gesetzlich neu gefasst werden. Geschäftszweige, die allein auf ertrags- und renditeorientierte Geschäftsbankentätigkeiten angelegt seien, müssten abgewickelt beziehungsweise privatisiert werden.Neben der Eigenkapitalaufstockung – wie vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht gefordert – sollte nach Ansicht der Juristen eine Verschuldensobergrenze in das Basler Regelwerk aufgenommen werden. Mit knapper Mehrheit sprachen sich die Wirtschaftsrechtler für einen Corporate Governance Kodex speziell für Banken aus. Auch muss ihrer Ansicht nach das Aufsichtsrecht gegenüber dem Gesellschafts- und Konzernrecht gestärkt werden. Außerdem empfiehlt die Abteilung, Weiterverbriefungen, also Verbriefungen von Verbriefungen, gegebenenfalls zu untersagen. Zum Thema «Rating-Agenturen» meinen die Juristen, Voraussetzungen und Konsequenzen normativer Inbezugnahmen von Ratings seien zu überdenken.Staatliche Restrukturierungsmaßnahmen sollten nach Ansicht der Abteilung Öffentliches und Privates Wirtschaftsrecht durch eine Bankenabgabe refinanziert werden. Diese Abgabe sollte von allen und nicht nur von systemrelevanten Finanzinstituten eingefordert werden. Systemändernde internationale Standards der Finanzmarktregulierung – etwa des Basler Ausschusses – sollten nach Ansicht der Experten stärker demokratisch legitimiert und transparent sein. Bei allen Maßnahmen komme es auf eine möglichst weitgehende europäische und internationale Abstimmung an.

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