28. September 2010
68. Deutscher Juristentag in Berlin
Abteilung Arbeits- und Sozialrecht gegen Lockerung des Kündigungsschutzes und Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung
Andere Beschlüsse waren demgegenüber umstrittener und das Ergebnis knapper. Die arbeitsrechtliche Abteilung sprach sich für die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns aus. Nach Diskussionen letztlich doch mehrheitlich fiel die Entscheidung für die Erweiterung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zwischen Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmern aus. Zur Stärkung kontinuierlicher Erwerbsbiografien und deren sozialer Sicherung im Alter wurde zudem die Einbeziehung kleiner Selbstständiger in eine obligatorische Alterssicherung gefordert.
Wirtschaftsrechtler fordern deutlich schärfere Regelungen für den Finanzsektor
Es sollte ein Leitprinzip der Finanzmarktregulierung sein, Situationen vorzubeugen, in denen staatliche Rettungsmaßnahmen zugunsten systemrelevanter Finanzinstitute, gleich ob öffentlich- oder privatrechtlich, unausweichlich erscheinen, empfiehlt die Abteilung Wirtschaftsrecht. Die Rolle der Landesbanken müsse gesetzlich neu gefasst werden. Geschäftszweige, die allein auf ertrags- und renditeorientierte Geschäftsbankentätigkeiten angelegt seien, müssten abgewickelt beziehungsweise privatisiert werden.Neben der Eigenkapitalaufstockung – wie vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht gefordert – sollte nach Ansicht der Juristen eine Verschuldensobergrenze in das Basler Regelwerk aufgenommen werden. Mit knapper Mehrheit sprachen sich die Wirtschaftsrechtler für einen Corporate Governance Kodex speziell für Banken aus. Auch muss ihrer Ansicht nach das Aufsichtsrecht gegenüber dem Gesellschafts- und Konzernrecht gestärkt werden. Außerdem empfiehlt die Abteilung, Weiterverbriefungen, also Verbriefungen von Verbriefungen, gegebenenfalls zu untersagen. Zum Thema «Rating-Agenturen» meinen die Juristen, Voraussetzungen und Konsequenzen normativer Inbezugnahmen von Ratings seien zu überdenken.Staatliche Restrukturierungsmaßnahmen sollten nach Ansicht der Abteilung Öffentliches und Privates Wirtschaftsrecht durch eine Bankenabgabe refinanziert werden. Diese Abgabe sollte von allen und nicht nur von systemrelevanten Finanzinstituten eingefordert werden. Systemändernde internationale Standards der Finanzmarktregulierung – etwa des Basler Ausschusses – sollten nach Ansicht der Experten stärker demokratisch legitimiert und transparent sein. Bei allen Maßnahmen komme es auf eine möglichst weitgehende europäische und internationale Abstimmung an.