Kontakt

16. April 2009 Bayh & Fingerle

Öffentliche Auftragsvergabe

Brüssel will Deutschland wegen Auftragsvergabe an juris-Datenbank verklagen

Die Europäische Kommission sieht in der Vergabe von Aufträgen des Bundes und der Länder an die juristische Datenbank der juris GmbH einen Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften der Europäischen Union. Die Behörde teilte am 14.04.2009 mit, sie habe die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Die nächste Stufe ist die förmliche Einreichung einer Klage beim Europäischen Gerichtshof. Die Bundesrepublik ist mit mehr als 50 Prozent an der Gesellschaft beteiligt. Diese unterhält die juris-Datenbank mit einem großen Bestand an Bundes- und Landesgesetzen, Verwaltungsvorschriften und Fachliteratur. Die Kommission bemängelt, bei einer Teilprivatisierung habe es keine öffentliche Ausschreibung gegeben. Auch Aufträge mehrerer Bundesländer seien ohne Ausschreibung vergeben worden. Die Kommission weist das Argument zurück, eine Ausschreibung sei nicht nötig gewesen, weil ohnehin kein anderer Dienstleister infrage gekommen sei.

in News, Allgemein