02. April 2008
Ökopflicht für Neubauten
Zum 01.04.2008 greift in Baden-Württemberg die Öko-Pflicht für Wohngebäude. In Neubauten muss der Wärmebedarf zu mindestens 20 Prozent über erneuerbare Energien gedeckt werden, wenn deren Bauunterlagen ab dem 01.04.2008 bei den Behörden eingereicht werden. Es ist das bundesweit erste Land, das eine solche Regelung zur Nutzung erneuerbarer Energien einführt.Etwa ein Drittel der Kohlendioxidemissionen gehen in Baden-Württemberg auf das Konto von Warmwasserbereitung und das Heizen von Wohngebäuden, erläuterte Landesumweltministerin Tanja Gönner (CDU). Durch vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien und verbesserte Energieeffizienz könnten in diesem Sektor wenigstens 50 Prozent der Treibhausgase vermieden werden. Die bei Neubauten meist nur geringfügig höheren Investitionen in eine Solarthermieanlage, eine Erdwärmesonde, eine Wärmepumpe oder eine Holzpelletsanlage rechneten sich in zunehmend kürzerer Zeit aufgrund der stetig steigenden Energiepreise.Nach einer zweijährigen Übergangsfrist ist auch für bestehende Wohngebäude eine Ökopflicht vorgesehen, z.B. wenn in einem Wohngebäude die Heizungsanlage erneuert werden müsse. Dies müsse dann so erfolgen, dass mindestens zehn Prozent erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung beitragen.