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02. März 2009 Bayh & Fingerle

Abwrackprämie

Entwertetes Original des Fahrzeugbriefs vorzulegen

Um eine missbräuchliche Beantragung der Umweltprämie zu verhindern, ist auf Initiative des Haushaltsausschusses des Bundestages eine Anpassung beschlossen worden. Wer die Prämie beantragt, muss danach das entwertete Original der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) vorlegen. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Kopie der Zulassungspapiere des zu verschrottenden Fahrzeugs einzureichen, reiche nicht, meldet das Bundeswirtschaftsministerium.Die Umweltprämie ist Teil des zweiten Konjunkturpakets, das jetzt auch vom Bundesrat grünes Licht bekommen hat. Damit stehen jetzt 1,5 Milliarden Euro zur Finanzierung der Prämie zur Verfügung und kann die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen, die Basis für die konkrete Förderung ist, im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten. Dies wird laut Wirtschaftsministerium wahrscheinlich am 02.03.2009 erfolgen. Dann könnten auch die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereits eingegangenen Anträge bearbeitet und beschieden werden. Damit das Antragsverfahren in der vom Bundestag beschlossenen Form durchgeführt werden könne, sei sowohl eine Anpassung der Fahrzeugzulassungsverordnung als auch der Altfahrzeugverordnung notwendig, so das BMWi. Für die Übergangsphase bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten der Richtlinie am 02.03.2009 mit der vom Bundestag beschlossenen Anpassung werde vom BAFA aus Vertrauensschutzgründen wie bisher die Kopie des Fahrzeugbriefs akzeptiert.

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