Kontakt

28. November 2008 Bayh & Fingerle

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Entschädigung wegen diskriminierender Beförderungsentscheidung

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einer Klägerin eine Entschädigung und Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung bei der Beförderung zugesprochen.Das Landesarbeitsgericht ist dabei davon ausgegangen, dass eine Statistik über die Geschlechtsverteilung auf den einzelnen Hierarchieebenen des beklagten Unternehmmens als Indiz für eine Geschlechtsdiskriminierung herangezogen werden kann. Im konkreten Falle hat es den Umstand, dass sämtliche 27 Führungspositionen (bei einer Verteilung von 2/3 Frauen in der Belegschaft) nur von Männern besetzt waren, als ausreichendes Indiz gelten lassen. Da der Arbeitgeber keine Stellenausschreibung oder sonstige schriftlich dokumentierte Auswahlkriterien hat vorlegen können, habe er die Indizien nicht widerlegt. Er könne sich dann auch nicht darauf berufen, dass die Klägerin nicht die am besten geeignete Bewerberin gewesen ist.

Als Schadensersatz hat das Landesarbeitsgericht die Vergütungsdifferenz zu derjenigen Position, und zwar auch unbegrenzt für die Zukunft (!), zugesprochen, in die die Klägerin nicht befördert worden war.Wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin hat das Landesarbeitsgericht darüber hinaus eine Entschädigung wegen immateriellen Schadens i.H.v. 20.000 Euro zugesprochen. In der diskriminierenden Beförderungsentscheidung zu Ungunsten der Klägerin liege zugleich eine solche Persönlichkeitsrechtsverletzung, die noch dadurch verstärkt worden ist, dass die Klägerin durch Äußerungen der Vorgesetzten herabgewürdigt und eingeschüchtert worden ist.Das Landesarbeitsgericht hat im Hinblick auf Teile dieser Entscheidung die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

in News, Allgemein