17. März 2009
Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Ein Regensburger Professor ist mit seiner Klage gegen die Bewertungsplattform „Mein Prof e.V.“ im Internet gescheitert. Das Landgericht Regensburg meint, die über ihn auf der Plattform eingestellten Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit geschützt. Dies berichtete der Branchendienst „heise.de“ am 15.03.2009.Der Professor, der an der Fachhochschule Regensburg Ingenieure ausbildet, wollte, dass sämtliche Einträge, die das Portal zu seiner Person enthält, entfernt werden. Für den Fall, dass die Betreiber dem nicht nachkommen sollten, forderte er die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro oder sechs Monate Ordnungshaft.Das Landgericht kam dem Begehren nicht nach. Enthalte ein Text sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Wertungen, falle er grundsätzlich insgesamt unter den Schutz des Grundgesetzes, führte das Gericht aus. Etwas anderes gelte nur, wenn die Grenze zur Schmähkritik überschritten werde. Dies sei hier nicht der Fall. Auch sei den Lesern klar, dass die rein subjektiven Bewertungen der Studenten nicht unbedingt die Wirklichkeit widerspiegeln müssten. Das seit drei Jahren existierende Portal „Mein Prof e.V.“ ermöglicht es Studenten, ihre Professoren zu bewerten. 330.000 Meinungsäußerungen wurden dort bisher zusammengetragen.