09. April 2008
Altersvorsorge
Die Bundesregierung beschloss am 08.04.2008 den Gesetzentwurf für die Eigenheimrente. Demnach kann angesammeltes Geld aus einem „Riester-Vertrag“ komplett entnommen werden, um schneller eine Wohnung oder ein Haus für den Eigenbedarf kaufen zu können. Auch die Tilgung von Darlehen soll direkt gefördert werden.Die neue Wohnförderung wird den Staat knapp eine Milliarde Euro pro Jahr kosten. Teile der Kreditwirtschaft und der Mieterbund hatten die Pläne als zu kompliziert kritisiert und Nachbesserungen gefordert. Selbst genutztes Immobilienvermögen gehört bisher nicht zu den unmittelbar begünstigten Anlageformen im Rahmen der Riester-Rente.Nach dem Gesetzentwurf können bis zu 100 Prozent des angesparten, steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögens für eine im Inland selbst genutzte Wohnimmobilie verwendet werden. Anders als bisher müssen Berechtigte das Geld nicht vor Beginn der Rente zurückzahlen. Zudem sollen die zur Darlehenstilgung eingesetzten Mittel als Altersvorsorgebeiträge steuerlich gefördert werden. Die für Tilgungsbeiträge gewährten Zulagen sollen komplett für die Abzahlung von Darlehen verwandt werden können.Um die nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter zu ermöglichen, ist die Bildung eines fiktiven „Wohnförderkontos“ geplant. Darauf werden die in der Immobilie gebundenen, geförderten Beträge erfasst. Hinzu kommen zwei Prozent Zinsen im Jahr. Es soll nur das tatsächlich investierte Kapital besteuert werden.Zu Beginn der Auszahlungsphase besteht ein einmaliges Wahlrecht: Förderberechtigte können zwischen der jährlich nachgelagerten Besteuerung und einer Einmalbesteuerung entscheiden. Wenn der geförderte Wohneigentümer die Steuerlast auf einen Schlag begleicht, erhält er einen Rabatt. Dann werden nur 70 Prozent besteuert. Wird die Steuerlast jährlich beglichen, muss der Betrag des „Wohnförderkontos“ über 17 bis 25 Jahre mit dem individuellen Steuersatz des Förderberechtigten versteuert werden. Neu geregelt wird auch die Wohnungsbauprämie. Bei Neuverträgen soll sich die Prämienbegünstigung künftig auf die Bildung von Wohneigentum konzentrieren.Neben der besseren Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie wird die „Riester-Rente“ ausgebaut. Für Berufseinsteiger wird ein Bonus eingeführt. Von 2008 an wird allen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einmalig eine um 100 Euro erhöhte Grundzulage gewährt. Darüber hinaus soll der Kreis der Förderberechtigten auf Personen erweitert werden, die zwar schon eine Erwerbsminderungsrente erhalten, die aber zusätzlich etwas für das Alter ansparen wollen.