16. Oktober 2007
Anwälte begrüßen Rechtsdiensleistungegesetz
Die Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) hat sich in einer Pressemitteilung vom 11.10.2007 positiv über das vom Bundestag am selben Tag verabschiedete Rechtsdienstleistungsgesetz geäußert. Das Gesetz stelle sicher, dass Rechtsberatung nur durch wirklich kompetente Dienstleister erbracht werde. Nach dem Gesetz bleibt grundsätzlich die außergerichtliche rechtliche Beratung und Vertretung ebenso wie die Vertretung vor Gericht weiter den Rechtsanwälten vorbehalten. Zugleich bedeute die Öffnung des Rechtsberatungsmarktes auch eine Motivation für die Anwälte, ihr Angebot noch stärker auf ihre Mandantschaft auszurichten und die Qualität weiter zu steigern, so durch Fortbildung. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, ehe es voraussichtlich Mitte 2008 in Kraft treten kann.