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19. Dezember 2014 Bayh & Fingerle

Arbeits- und Sozialrecht

Bundesrat stimmt für Gesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Der Bundesrat hat das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf am 19.12.2014 gebilligt. Es soll die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit verbessern. Wichtigstes Element sei der neue Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Eine bis zu zehntägige Auszeit für Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, werde mit einem Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung gekoppelt. Beschäftigte, die Pflegezeit in Anspruch nehmen, erhielten zudem einen Anspruch auf finanzielle Förderung in Form eines zinslosen Darlehens. Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch Bundespräsident Joachim Gauck am 01.01.2015 in Kraft treten.

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