20. März 2009
Arbeitslohn
Die vom Textildiscounter KiK an zwei Minijobberinnen gezahlte Vergütung in Höhe von 5,20 Euro pro Stunde ist sittenwidrig. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden und damit die Vorinstanz bestätigt. Die Landesarbeitsrichter sahen in beiden Fällen ein auffälliges Missverhältnis zwischen der vereinbarten Lohnhöhe und der Arbeitsleistung. Die Revision wurde nicht zugelassen (Urteile vom 18.03.2009).Zwei 47 und 62 Jahre alte Frauen aus Mülheim/Ruhr hatten das Tochterunternehmen des Einzelhandelskonzerns Tengelmann verklagt, weil sie nur 5,20 Euro Stundenlohn erhielten. Sie verlangten rückwirkend ab 2004 eine höhere Vergütung. Ebenso wie das Arbeitsgericht Dortmund gab ihnen jetzt die Berufungskammer Recht. Die Landesarbeitsrichter erklärten die von KiK gezahlte Vergütung in Höhe von 5,20 Euro für sittenwidrig. Sie verwiesen dabei auf das auffällige Missverhältnis zwischen Leistung und Lohn und stellten für den Vergleich auf die branchenüblichen Tariflöhne des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen ab. Ausgehend davon war nach dem Gehaltstarifvertrag ab Januar 2004 eine Vergütung in Höhe von 1.946 Euro brutto maßgeblich. Da die Parteien eine Pauschalvergütung vereinbart hatten, in der das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld und – insoweit rechtswidrig – auch das Urlaubsentgelt und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall enthalten waren, lag die Vergütung der Klägerinnen bei rund 640 Euro monatlich. Eine Unterschreitung des Tarifniveaus um 2/3 sei sittenwidrig, so die Berufungskammer.Unerheblich war für die LAG-Richter dabei, dass die beiden Frauen entgegen ihrer Annahme als Packerinnen und nicht als Verkäuferinnen beschäftigt waren. Denn auch bei Zugrundelegen des allgemeinen Lohntarifvertrags und nicht des Einzelhandelstarifvertrages liege die Vergütung noch rund 60 Prozent unter dem Tariflohn, so die Berufungskammer.Die Gewerkschaft ver.di äußerte sich erfreut über die Entscheidung. Stundenlöhne unter 8,21 Euro seien sittenwidrig. Die Gewerkschaft wolle nun alle Beschäftigten von Kik über das Urteil informieren. Nach Grevens Angaben sind rund 9.000 der insgesamt 18.000 Beschäftigten geringfügig beschäftigt und erhalten Stundenlöhne von 4,25 bis 5,25 Euro. In Deutschland seien mehrere ähnliche Verfahren von Kik-Beschäftigten bei Arbeitsgerichten anhängig.