18. Februar 2008
Arbeitslosengeld I
Das Arbeitslosengeld I für über 50-Jährige wird wieder länger gezahlt. Der Bundesrat billigte am 15.02.2008 abschließend einen entsprechenden Beschluss des Bundestages. Der auf bis zu 24 Monate verlängerte Bezug des Arbeitslosengeldes tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft. Für Arbeitslose im Alter von 50 bis 54 Jahren erhöht sich mit der Neuregelung die maximale Bezugsdauer des ALG I auf 15 Monate, wenn eine Vorversicherungszeit von wenigstens 30 Monaten bestand. Ab 55 Jahren verlängert sich die Zahldauer auf 18 Monate, wenn vorher 36 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachgewiesen werden können. Ab 58 Jahren erhöht sich der Anspruch letztlich auf die Zahldauer von 24 Monaten, wenn vorher für mindestens 48 Monate beitragspflichtige Beschäftigung bestand.
Der Bundesrat stimmte zugleich einer Regelung zu, mit der Frühverrentungen von Langzeitarbeitslosen vor Vollendung des 63. Lebensjahres verhindert werden sollen. Auch diese soll rückwirkend zum 01.01.2008 gelten. Betroffene, die seit Jahresbeginn bereits in vorgezogene Rente geschickt wurden oder noch werden, sollen wieder zurückwechseln und Arbeitslosengeld bekommen können.