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28. Januar 2008 Bayh & Fingerle

Arbeitslosengeld I

Bezugsdauer für Ältere wird verlängert

Das Arbeitslosengeld I für über 50-Jährige wird wieder länger gezahlt, beschloss der Bundestag am 25.01.2008. Die Regelung soll rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft treten.
Für Arbeitslose im Alter von 50 bis 54 Jahren erhöht sich die maximale Bezugsdauer des ALG I auf 15 Monate. Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von 30 Monaten. Ab 55 Jahren verlängert sich die Zahldauer auf 18 Monate, wenn 36 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachgewiesen werden können. Ab 58 Jahren erhöht sich der Anspruch auf die Höchstzahldauer von 24 Monaten, wenn 48 Monate Vorversicherungszeit erfüllt sind. Die Neuregelungen bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrats.
Beschlossen wurde auch ein neuer Eingliederungsgutschein. Wenn ein Arbeitgeber einen über 50-jährigen Arbeitslosen einstellt, erhält das Unternehmen für ein Jahr Lohnzuschüsse bis zu 50 Prozent.
Beschlossen wurde außerdem die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für Frührentner von 350 auf 400 Euro.

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