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31. März 2009 Bayh & Fingerle

Arbeitsrecht

Verstoß gegen betriebliches Rauchverbot kann zur Kündigung berechtigen

Der Verstoß gegen ein betriebliches Rauchverbot kann zur ordentlichen Kündigung berechtigen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden und die fristgerechte Kündigung eines langjährig beschäftigten Lagerarbeiters, der mehrfach gegen ein betriebliches Rauchverbot verstoßen hatte, für wirksam erachtet (Urteil vom 01.08.2008).Der Arbeitnehmer war in einem Betrieb beschäftigt, der Lebensmittel herstellt. Im Lager galt zum Schutz der Lebensmittel und aus Brandschutzgründen ein Rauchverbot. Am 21.04.2006 war der Lagerarbeiter vom Geschäftsführer rauchend dort angetroffen worden. Darauf wurde eine Abmahnung ausgesprochen. Weniger als drei Monate danach rauchte der Arbeiter erneut im Lager. Ihm wurde fristgerecht zum 31.03.2007 gekündigt. Zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat wurde jedoch vereinbart, dass wegen des Alters und der langen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers die Kündigung zurückgenommen werden sollte, wenn dieser innerhalb der Kündigungsfrist nicht mehr gegen die Betriebsordnung verstoße. Dementsprechend wurde, weil kein neuer Verstoß festgestellt wurde, das Arbeitsverhältnis über den 31.03.2007 fortgesetzt. Bereits im August 2007 jedoch rauchte der Arbeiter erneut im Lager, worauf ihm erneut fristgerecht gekündigt wurde. Die Kündigungsschutzklage dagegen blieb in beiden Instanzen erfolglos.

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