04. August 2009
Arbeitsrecht
So problematisch der medienwirksame Fall „Emmely“ sein mag, er hat eine Frage aufgeworfen: Ist das Null-Toleranz-Prinzip des Bundesarbeitsgerichts bei Bagatelldiebstählen mit einem der wichtigsten Rechtsgrundsätze vereinbar – dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?Eine Frage, die das Arbeitsgericht Mannheim am 30.07.2009 mit einem klaren Nein beantwortete (Az.: 15 Ca 278/08). Im Streit um ein mitgenommenes Kinderbett erklärte es die Kündigung eines Müllmanns für unwirksam. Sein Verhalten sei nicht korrekt gewesen, die fristlose Kündigung sei aber unverhältnismäßig, so die Mannheimer Richter. Zeigt der Fall „Emmely“ Wirkung?Nicht ausgeschlossen, dass das BAG eine Abmilderung seiner umstrittenen Rechtsprechung einleitet.Diese Rechtsprechung hat schon eine lange Tradition, mindestens seit den fünfziger Jahren. Damals ging es um eine Mark zu wenig in der Kasse – ein „wichtiger Kündigungsgrund“, so schon damals das BAG. Ebenso urteilte das Gericht 1984 in dem „berühmten“ Bienenstich-Fall gegen eine Buffetkraft, die heimlich ein Stück Kuchen gegessen hatte.Eine aus Arbeitnehmersicht wirklich harte Linie fährt das BAG seither. Der Brotklau eines Teigmachers, der gestohlene Käse im Wert von 1,99 Euro, ein Becher Kaffee, sogar die Mitnahme von 17 Schlaftabletten, mit denen ein Krankenhaus-Mitarbeiter – so wenigstens beteuerte er vor Gericht – wegen Mobbings Selbstmord begehen wollte: Dies genügte jeweils für eine Kündigung. Dabei ist der Grundgedanke der Arbeitsrichter ganz und gar nicht lebensfremd. Gerade an der Kasse ist das Vertrauen in die Korrektheit des Angestellten derart wichtig, dass sogar ein dringender Verdacht auf eine Straftat eine Kündigung rechtfertigen kann. Schon, weil ein Bagatelldiebstahl oft die Spitze des Eisbergs sein mag: Wer einmal geklaut hat, dürfte es wieder tun. Diebstahl ist Diebstahl, auch wenn es nur um Centbeträge geht.Bisher genügte nach Auffassung der Rechtsprechung bei diesen Bagatelldelikten eine Abmahnung nicht. Man darf gespannt sein, was das BAG im Fall „Emmely“ verkündet.(nach Wolfgang Janisch, dpa)