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28. März 2011 Bayh & Fingerle

Arbeitsrecht

Bundestag beschließt Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit und Lohnuntergrenzen
Dem Missbrauch von Leiharbeit durch unerwünschte Drehtür-Effekte auf Kosten der Stammbeschäftigten soll künftig ein Riegel vorgeschoben werden. Dazu beschloss der Bundestag am 24.03.2011 mit schwarz-gelber Mehrheit einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Eine darin enthaltene „Drehtür-Klausel“ soll verhindern, dass Beschäftigte entlassen und als Zeit- oder Leiharbeiter im selben Unternehmen oder einem Firmenableger zu schlechteren Bedingungen umgehend wieder eingestellt werden. Zugleich wurde die Einführung eines Mindestlohnes für die Zeit- und Leiharbeit beschlossen.

Der Drogeriediscounter Schlecker hatte mit solchen Praktiken Schlagzeilen gemacht. Deswegen wird das Gesetz auch „Lex Schlecker“ genannt. Die SPD-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung, Linke und Grüne stimmten dagegen. Die Kritiker halten wie die Gewerkschaften das Gesetz für unzureichend, um den Missbrauch in der Leiharbeit wirksam zu bekämpfen.Mit Blick auf die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU zum 01.05.2011 wurde zugleich die Einführung eines Mindestlohnes für die Zeit- und Leiharbeit beschlossen. Dafür stimmten Union, SPD, FDP und Grüne, die Linke enthielt sich. Die allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze soll dann 7,79 Euro im Westen und 6,89 Euro im Osten sein. In der im Aufschwung boomenden Zeitarbeit sind derzeit etwa eine Million Menschen beschäftigt. Dies ist ein neuer Höchststand.

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