29. November 2011
Arbeitsrecht
Der Bundesrat hat am 25.11.2011 der Familienpflegezeit zugestimmt. Damit kann das Gesetz zum 01.01.2012 in Kraft treten, wie das Bundesfamilienministerium mitteilt. Mit der Familienpflegezeit wird die Möglichkeit geschaffen, Pflege und Beruf über zwei Jahre zu vereinbaren.Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Wird zum Beispiel die Arbeitszeit in der Pflegephase auf 50 Prozent reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin so lange nur 75 Prozent des Gehalts, bis ihr Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.Das Bundesfamilienministerium betont, dass der Bedarf für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in Deutschland hoch ist. Von den 2,42 Millionen Menschen in Deutschland, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, würden knapp 1,7 Millionen Menschen durch Angehörige und ambulante Dienste zu Hause versorgt. 76 Prozent der Berufstätigen möchten ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen.