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21. Dezember 2011 Bayh & Fingerle

Arbeitsrecht

Kabinett beschließt Mindestlohn für Zeitarbeitsbranche

Das Bundeskabinett hat am 20.12.2011 einen Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche beschlossen. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilt, billigte das Kabinett eine entsprechende Verordnung. Der Mindestlohn startet am 01.01.2012 mit 7,01 Euro pro Stunde im Osten und 7,89 Euro im Westen. Außerdem billigte das Kabinett die Verlängerung der Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker. Zum 01.11.2012 steigt der Mindeslohn für die rund 900.000 Zeitarbeitnehmer dann auf auf 7,50 Euro im Osten und auf 8,19 Euro im Westen, informiert das Ministerium. Die Verordnung gilt befristet bis zum 31.10.2013. Der Mindestlohn für Gebäudereiniger wird 2012 im Westen stufenweise von derzeit 8,55 Euro auf 8,82 Euro und ab 2013 auf 9,00 Euro angehoben. Im Osten wird er 2012 von 7,00 Euro auf 7,33 Euro und ab 2013 auf 7,56 Euro angehoben. Die Mindeststundenlöhne in der Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) bleiben bis auf eine geringfügige Erhöhung auf 9,00 Euro ab 2013 im Osten unverändert. Die Verordnung soll zum 01.01.2012 in Kraft treten und befristet bis zum 31.10.2013 gelten. Der Mindeststundenlohn für das Dachdeckerhandwerk wird 2012 von derzeit 10,80 Euro auf 11,00 Euro und 2013 auf 11,20 Euro erhöht. Die Verordnung soll zum 01.01.2012 in Kraft treten und befristet bis zum 31.12.2013 gelten.(Quelle: BECK-Online)

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