11. Juni 2008
Arbeitsrecht
Leiharbeitnehmer sollen weitgehend dieselben Rechte bekommen wie Festangestellte. Dies ist das Ziel einer Richtlinie, auf die sich die Europäische Union am 10.06.2008 geeinigt hat. Eine weitere Richtlinie zielt auf eine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit ab. Diese Richtlinie wird vor allem die Lage der Klinikärzte und Zeitarbeiter verbessern. Zeitarbeiter sollen künftig vom ersten Tag an die gleichen Rechte erhalten wie fest angestellte Arbeitnehmer. Ausnahmen sollen aber möglich bleiben. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit soll nach der Richtlinie für Arbeitszeit auf durchschnittlich 48 Stunden pro Woche begrenzt bleiben. Als Ausnahmen sollen 60 Stunden möglich sein. Wichtig wird diese Richtlinie insbesondere auch für Ärzte und andere Berufsgruppen, die Bereitschaftsdienste leisten müssen. Nach Berichten greift die Richtlinie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Bereitschaftsdienst auf. Sie unterscheide zwischen „aktivem“ und „inaktivem“ Bereitschaftsdienst. Inaktiv sei ein Bereitschaftsdienst zum Beispiel dann, wenn ein Arzt im Krankenhaus schlafen könne.Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) erläuterte, dass das deutsche Recht in punkto Arbeitszeit bereits den Vorgaben der Richtlinie entspreche und daher nicht geändert zu werden brauche.