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24. September 2014 Bayh & Fingerle

Arbeitsrecht

Höherer Mindestlohn für Abfallwirtschaft
Ab 01.10.2014 gilt für alle Beschäftigten der Abfallwirtschaft bundesweit ein Mindestlohn von 8,86 Euro. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat das Bundesarbeitsministerium die entsprechende Verordnung dem Kabinett vorgelegt. Damit müssen auch Betriebe den Mindestlohn zahlen, die nicht tariflich gebunden sind. Die Abfallwirtschaft hat seit dem 24.06.2014 einen neuen Tarifvertrag. Er bezieht auch die Straßenreinigungs- und Winterdienste ein. In der Branche sind rund 180.000 Arbeitnehmer tätig.

Mit der neuen Verordnung sind in 16 Branchen mit über vier Millionen Beschäftigten Mindestlöhne bundesweit festgeschrieben. Ab dem 01.01.2015 gilt flächendeckend für alle Branchen der gesetzliche Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Noch bis Ende 2016 sind Mindestlöhne unter 8,50 Euro erlaubt – doch nur da, wo allgemeinverbindliche Mindestlohn-Tarifverträge gelten. Spätestens 2017 muss auch in diesen Branchen mindestens 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden.

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