07. Mai 2010
Arbeitsrecht – Kündigungsschutz
Der Rechtsstreit um den Diebstahl von sechs Maultaschen ist endgültig beigelegt. Eine Altenpflegerin war deshalb in Konstanz von der stadteigenen Spitalstiftung fristlos gefeuert worden. Beide Parteien akzeptieren nun einen Vergleichsvorschlag des baden-württembergischen Landesarbeitsgerichts. Ein Stadtsprecher bestätigte am 30.04.2010 einen entsprechenden Zeitungsbericht. Demnach erhält die 58-jährige Seniorenbetreuerin eine Abfindung von 25.000 Euro und eine Gehaltsnachzahlung von 17.500 Euro. Und aus dem fristlosen Rauswurf nach fast 17 Jahren Betriebszugehörigkeit wird eine ordentliche Kündigung.
Das LAG Baden-Württemberg, Außenstelle Freiburg, hatte in der Berufungsverhandlung Ende März 2010 anders als die erste Instanz den fristlosen Rauswurf für rechtswidrig erklärt. Eine Abmahnung hätte gereicht, so die Richter. Die Frau hatte übrig gebliebene Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro eingesteckt. Der Rechtsstreit darum dauerte rund ein Jahr. Der Fall hatte bundesweit hohe Wellen geschlagen. Er fand sich in einer Reihe von Kündigungen wegen Bagatelldelikten, die in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wurden.