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13. Februar 2008 RA Frank Wiesbrock

Autokauf

Rechte der Käufer gestärkt

Nach einer Entscheidung des OLG Köln, Az. 3 U 70/06, bildet ein Nachbesserungsaufwand in Höhe von € 2.500,00 (diese entsprechen etwa fünf Prozent des Kaufpreises) für den Austausch eines trotz Nachbesserung mangelhaft funktionierenden Navigationssystems einen erheblichen Mangel und erlaubt den Rücktritt vom Kaufvertrag. Außerdem existiert kein Grundsatz, wonachein unter zehn Prozent liegender Nachbesserungsaufwand unerheblich ist und keinen Rücktritt gestattet.

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