19. November 2007
Bahnstreik
Die Bahn verklagt die Lokführergewerkschaft GDL auf fünf Millionen Euro Schadenersatz. Eine entsprechende Klage sei beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingereicht worden und beziehe sich auf den Warnstreik der GDL vom Juli 2007. Das Arbeitsgericht wird am 07.12.2007 – zunächst im Gütetermin – über die Klage verhandeln. Die Bahn begründet offenbar ihre Klage damit, dass ihr durch die Aktionen der GDL Erlöse entgangen seien und sie Mehraufwendungen hatte. Diese Kosten beziffere sie auf reichlich fünf Millionen Euro.
Für die Gewerkschaft ist die Klage Teil einer Kampagne, um die Mitglieder zu verunsichern. Die Bahn hatte schon im Juli angekündigt, Ansprüche auf Schadenersatz zu prüfen. Nachdem am 10.07.2007 morgens der Warnstreik begonnen hatte, verbot damals das Arbeitsgericht Mainz mittels Einstweiliger Verfügung die Arbeitsniederlegungen. Die GDL war damals wie heute der Auffassung, nicht gegen die Friedenspflicht verstoßen zu haben. Denn nur bei einem Verstoß gegen die Friedenspflicht wäre der Streik rechtswidrig gewesen und könnte nur dann grundsätzlich Schadenersatzansprüche rechtfertigen.