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08. Februar 2011 Bayh & Fingerle

Banken- und Kapitalmarktrecht

Deutscher Bank droht Niederlage vor dem BGH
Im Streit um riskante Zinswetten droht der Deutschen Bank eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof. Der Elfte Zivilsenat des BGH bezweifelte in der mündlichen Verhandlung am 08.02.2011, dass die Bank richtig aufgeklärt hat, als sie dem hessischen Hygienebedarfs-Hersteller Ille 2005 einen „Spread Ladder Swap“ verkaufte. Ein BGH-Urteil gegen Deutschlands größtes Geldhaus hätte Signalwirkung: Etliche Städte, kommunale Unternehmen und Mittelständler haben mit dem Produkt herbe Verluste gemacht. Ihre Anwälte sprechen von rund 200 Fällen und einem Millionenschaden.

„Spread Ladder Swaps“ beruhen auf der Differenz (Spread) zwischen langfristigen und kurzfristigen Zinsen. Die Erwartung bei den Swaps (englisch: „tauschen“) war, dass die langfristigen Zinsen stärker steigen als die kurzfristigen. Doch es kam anders. Ille stieg letztlich mit einem Verlust von mehr als einer halben Million Euro aus. Nun verlangt das Unternehmen rund 540.000 Euro Schadenersatz.Richter am BGH Wiechers bezeichnete das Produkt in der mündlichen Verhandlung als „hochkompliziertes Finanztermingeschäft“ mit zweifacher Hebelwirkung, das der Unternehmer nicht ohne weiteres habe nachvollziehen können. „Es handelte sich um eine Art spekulative Wette.“ Zudem sei fraglich, ob die Bank ausdrücklich genug auf das „theoretisch unbegrenzte Verlustrisiko des Kunden“ hingewiesen habe. Bei der Beratung müsse sich die Bank „allein am Kundeninteresse“ ausrichten. Ille habe sich als Kunde in der Vergangenheit eher risikoscheu verhalten. Die Bank hätte das Unternehmen außerdem aufklären müssen, dass das Geschäft für ihn eine ungünstige Struktur hatte, befand der Richter.Die Deutsche Bank hatte stets betont, sie habe die Kunden auf die Risiken der Anlage hingewiesen und angemessen beraten. Der Anwalt des Dax-Konzerns, Reiner Hall, bestritt in der BGH-Verhandlung, dass Ille die Struktur der Swaps nicht habe verstehen können: „Jeder Abiturient kann diese Formel ohne weiteres verstehen“, sagte er. Hall warnte zudem vor der erheblichen Tragweite eines Urteils gegen die Deutsche Bank: „Sie lösen eine zweite Finanzkrise aus, wenn sie in ihr Urteil schreiben, dass die Bank entweder keinen Gewinn machen darf oder darüber aufklären muss.“Ille-Anwalt Norbert Gross zitierte aus einem internen Memorandum der Bank. Darin würden Mitarbeiter angewiesen, die Gestaltungsmöglichkeiten des Vertrags so zu nutzen, dass es „aller Wahrscheinlichkeit nach zu einem Verlustgeschäft für den Kunden“ werde. „Es sollte ein Negativ-Geschäft werden. Nur so kann man an dem Kunden Geld verdienen“, sagte Gross.Von elf Verfahren zum Thema Swaps, die vor Oberlandesgerichten landeten, endeten acht mit Urteilen zugunsten der Deutschen Bank. In einem Fall wurde auf eine 50-Prozent-Schuld der Bank entschieden. In zwei Fällen urteilte das OLG Stuttgart vollständig gegen die Bank. Beim BGH sind sieben weitere Verfahren anhängig. Im Fall Ille hatten beide Vorinstanzen – das Landgericht Hanau und das OLG Frankfurt – die Klage auf Schadenersatz abgewiesen.

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