29. April 2009
Bankenpleite
Die Frankfurter Sparkasse (Fraspa) hat erstmals einen Prozess gegen einen Lehman-Geschädigten verloren. Das Landgericht Frankfurt habe einem Kunden der Direktbanktochter „1822direkt“ wegen eines Beratungsfehlers vollen Ersatz eines Verlustes in Höhe von 50.000 Euro zugesprochen, erklärte der Anwalt des Geschädigten. Der Mann hatte über die Sparkasse Zertifikate der mittlerweile insolventen US-Investmentbank gekauft, allerdings schon vor der Lehman-Pleite gegen die Sparkasse geklagt.Nach Darstellung des Kreditinstituts fiel das Urteil wegen der umstrittenen Anlagedauer. Der Kunde habe sich eine kurzfristige Anlage gewünscht. Damit scheine fraglich, ob der Fall mit tausenden anderen zu vergleichen sei. Die bis zu 50.000 Lehman-Geschädigten in Deutschland haben bislang vor allem die mangelnde Aufklärung über die Risiken der inzwischen fast wertlosen Inhaberschuldverschreibungen beklagt. Das Landgericht hat noch keine Einzelheiten zu der Entscheidung bekannt gegeben. Die Bank prüft nach eigenen Angaben den Gang in die Berufung.Die Fraspa war neben der Hamburger Sparkasse sowie den Privatbanken Citi und Dresdner besonders aktiv beim Vertrieb der Lehman-Papiere. Rund 5.000 Kunden griffen zu und stehen nun vor großen Verlusten. Zu Wochenbeginn hatte die Fraspa Beratungsfehler in einigen wenigen Fällen eingeräumt und Entschädigungen versprochen. In sozialen Härtefällen wolle man aus Kulanz zahlen. Anleger kritisierten die Entscheidungen als intransparent und ungenügend.